Familien in belasteten Situationen insbesondere durch Krankheit und/ oder Behinderung brauchen spezielle erzieherische Hilfen. Wir unterstützen Familien mit konkreten Maßnahmen, um das oftmals aus der Balance geratene „System“ zu stabilisieren.
Wie wir konkret helfen:
Wir passen Umfang und Dauer unserer Leistungen an die jeweilige Situation und den entsprechenden Ressourcen des familiären Umfeldes an. In Zusammenarbeit mit den Familien, den Mitarbeiter:innen des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes und unseren Mitarbeiter:innen erarbeiten wir einen individuellen Hilfeplan, in dem Stundenumfang, Inhalte und Zuständigkeiten schriftlich festgelegt werden.
Rechtliche Grundlagen:
§ 20 SGB VIII; § 27, § 31 SGB VIII, § 35a SGB VIII und Ergänzungskräfte
Fachbereichsleitung
Christian Hidding
Telefon: 0221/ 29 206-410