Pädagogische Schul- und KiTabegleitung
wir für pänz betreut und fördert im Rahmen der pädagogischen Eingliederungshilfen (Schul- und KiTa-Begleitung) Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung und/oder starken Verhaltensauffälligkeiten auf ihrem Weg von der Kita über die Schule bis zum Abschluss einer Ausbildung bzw. eines Studiums.
Wie wir konkret helfen:
Wir bieten pädagogische Eingliederungshilfen in den folgenden Institutionen an:
- Kindertagesstätte (KiTa-Begleitung)
- Schule (Schulbegleitung)
- Schule im Rahmen des IBIS-Modells (Pooling)
- Praktikum (Praktikumsbegleitung)
- Ausbildungsstätte und / oder Berufsschule (Ausbildungsbegleitung)
- Studium (Studienbegleitung)
Ihre Ansprechpartner:innen:
Fachbereichsleitung
Andre vom Orde
Telefon:
0221/ 29 206-510
Gruppenleitung
Tanja Nauhauser
Telefon:
0221/ 29 206-511
Gruppenleitung
Nicole Weber
Telefon:
0221/ 29 206-512
Wann sind pädagogische Eingliederungshilfen erforderlich?
Eingliederungshilfen werden notwendig, wenn Kinder und Jugendliche aufgrund der Schwere ihrer Behinderung und/oder aufgrund von starken Verhaltensauffälligkeiten auf individuelle Unterstützung angewiesen sind, die durch das Personal der besuchten Einrichtung nicht erbracht werden kann. Die Rechtsgrundlagen sind in SGB V und SGB IX festgelegt.
Wie kann ich mir die konkrete Arbeit vorstellen?
Wie kann eine Schul- oder KiTabegleitung beantragt werden?
Um eine Schul- oder KiTabegleitung zu beantragen, reicht eine formlose Antragsstellung bei dem zuständigen Jugend- oder Sozialamt. Zusätzlich ist es erforderlich, eine Diagnose des Kindes bzw. des Jugendlichen durch einen niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater vorzuhalten. Nach Eingang des Antrages berät und prüft das jeweilige Amt die Teilhabebeeinträchtigung.
Wer trägt die Kosten?
Was leistet pädagogische Eingliederungshilfe bzw. Schul- und KiTabegleitung?
Mit einem Verständnis von Behinderung als Ergebnis von Wechselwirkungen zwischen behinderungsbedingten Faktoren, personenbezogenen Faktoren und Umweltfaktoren tragen die Maßnahmen der Schul- und KiTabegleitung dazu bei, die Behinderung und deren Folgen abzumildern und eine Teilhabe am Leben zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Gleichzeitig wird damit der auch für Menschen mit Behinderung bestehende rechtliche Bildungsanspruch unterstützt. Mit unserer Arbeit möchten wir die Persönlichkeit, die Eigenständigkeit, den Entwicklungsstand und die persönlichen Kompetenzen des betreuten Kindes bzw. Jugendlichen unterstützen.